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Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Vertraglicher Abtretungsausschluss
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Verbraucherin V beauftragt U mit dem Bau einer Garage für €20.000. Sie vereinbaren, dass eine Abtretung der Baulohnforderung ausgeschlossen ist. Dennoch tritt U die Forderung an Bank B ab, wobei er den Ausschluss der Abtretung verschweigt.
Einordnung
Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Vertraglicher Abtretungsausschluss
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Stellvertretung oder eigene Verpflichtung? - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
Hausmann M kümmert sich um das Eigenheim, während seine Ehefrau F auf Geschäftsreise ist. Als die Waschmaschine kaputtgeht, kauft M ohne Rücksprache mit F ein neues Gerät bei U auf Rechnung zu einem Preis, der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entspricht. U verlangt Zahlung von F, weil M kein eigenes Einkommen besitzt.

Voraussetzungen der Abtretung – Forderungsinhaberschaft des Zedenten
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