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auf dessen Kosten: Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Mieter der V nutzen die Garagenzufahrt auf Gs Grundstück, um zu ihrer Tiefgarage auf dem Grundstück der V zu kommen. Der frühere Eigentümer von Gs Grundstück (E) hatte zugunsten der V eine öffentlich-rechtliche Baulast hinsichtlich dieser Nutzung eintragen lassen.
Einordnung
auf dessen Kosten: Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung
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