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Dreipersonenverhältnisse, bei denen es schwierig zu bestimmen ist, von wem die Leistung an wen genau ging

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese noch von D kaufen. Er vereinbart mit D, dass D die Gitarre an K liefert und K diese von D direkt verlangen kann (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 Abs. 1 BGB). D liefert die Gitarre an K.

Einordnung

Dreipersonenverhältnisse, bei denen es schwierig zu bestimmen ist, von wem die Leistung an wen genau ging

Wie funktioniert Jurafuchs?

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