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Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2b BGB

Neues Kaufrecht 2022
einfach
schwer89 % lösen richtig
7. Mai 2026
27 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). Über den Funktionsumfang sprechen sie nicht. Nach Lieferung stellt K fest, dass die Spezialwaschprogramme aufgrund fehlerhafter Elektronik nicht funktionieren. Sie kann nur die Standard-Programme verwenden.

Einordnung

Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2b BGB

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