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Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B sind verheiratet. Da die beiderseits häufig genutzte Mikrowelle kaputtgeht, kauft B bei V eine neue Mikrowelle. Auch A soll hieran Eigentum erwerben.
Einordnung
Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
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