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Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Das römische "Schuldrecht" wird als Obligationenrecht bezeichnet. Viele Rechtsinstitute des Obligationenrechts, insbesondere die Vertragstypen finden ihre Fortsetzung im deutschen BGB. Aus seiner Entstehungsgeschichte ergeben sich dennoch einige wesentliche strukturelle Unterschiede zum heute geltenden Recht.
Einordnung
Obligationenrecht Teil 1 Grundlagen
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