4,8(29.791 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unmittelbares Ansetzen bei grausamer Tötung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T möchte O töten. Als diese ihn besucht, fängt er an, sie immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit zu würgen. Während er O würgt, ruft er seinen Arbeitgeber an, um Urlaub zu nehmen. O gegenüber äußert er, dass sie ohnehin keiner die nächste Woche vermissen werde und er jetzt viel Zeit für sie habe. Er meint auch, dass er kein Messer nehmen wolle, da dies keinen Spaß mache und sie erst in 4 Tagen damit töten werde. Daraufhin fesselt T die O und schläft nach mehreren Flaschen Wein unwillkürlich ein.
Einordnung
Der BGH entschied hier über das Vorliegen eines unmittelbaren Ansetzens in dem Fall, dass der Täter das Opfer vor der Tötung noch tagelang quälen will. Zwar fehlt ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang, die Handlungen seien aber trotzdem untrennbar mit dem Mordplan verbunden, geradezu integraler Bestandteil des Tatplans. Mit dem Moment, in dem der Täter Kontrolle über das Opfer erlangte, sei das Leben des Opfers unmittelbar und konkret in Gefahr. Deshalb liege schon mit dem Beginn der Körperverletzungen ein unmittelbares Ansetzen zum Mord vor.
Prüfungsschema
Im deliktischen Aufbau kann man das Grunddelikt (§ 223 StGB) und die Qualifikation (§ 224 StGB) ohne weiteres zusammen prüfen. Wie prüfst Du dies?
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Tatbestandsmerkmale des § 223 Abs. 1 StGB
- Qualifikationsgründe des § 224 Abs. 1 StGB
- Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich § 223 und § 224 StGB
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Klassiker im Strafrecht: Hells Angels-Rocker erschießt SEK-Beamten und bleibt straffrei: Der Erlaubnistatbestandsirrtum - Jurafuchs
Der Strafrechtsklassiker, den jeder Jurastudierende wohl im ersten Semester kennenlernt: der „Hell-Angels-Fall“. Ein Mitglied des Motorradclubs Hells Angels erschoss einen Polizisten während einer Razzia in seinem Haus. Der Mann glaubte, dass die Eindringlinge rivalisierende Gangmitglieder seien, die ihn töten wollten und er sich somit in einer lebensbedrohlichen Situation befand. Er befand sich also in dem Glauben, es läge eine Notwehrlage vor. Auch der sofortige Einsatz einer tödlichen Waffe des Täters sei angesichts seiner Wahrnehmung unmittelbarer Gefahr gerechtfertigt gewesen. Der Rocker befand sich also in einem straffreien Erlaubnistatbestandsirrtum.
Compliance Officer trifft Pflicht zum Einschreiten - Jurafuchs
Ein Compliance Officer überprüft die Rechtskonformität aller Prozesse und Abläufe innerhalb eines Unternehmens. Der BGH hat in dieser Entscheidung von 2009 entschieden, dass hierdurch eine Garantenpflicht übernommen wird. Erkennt der Betroffene rechtswidrige Abläufe, ist er verpflichtet einzuschreiten und darf nicht nichts tun. Dies ist natürlich nur der Fall, wenn auch der konkrete Pflichtenkreis eines Compliance Officers übernommen wird und geht nicht schon mit der bloßen Jobbezeichnung einher.