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Erlaubnistatbestandsirrtum bei Schüssen durch geschlossene Tür? („Hells-Angels-Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Rocker R ("Hells Angels") hört des Nachts dumpfe Geräusche. Jemand versucht, die Haustür zu öffnen, obwohl R ihn auffordert, zu verschwinden. R erwartet einen Killer und schießt durch die geschlossene Tür. Er tötet dabei den SEK-Beamten P, der R festnehmen wollte.
Einordnung
Der Strafrechtsklassiker, den jeder Jurastudierende wohl im ersten Semester kennenlernt: der „Hell-Angels-Fall“. Ein Mitglied des Motorradclubs Hells Angels erschoss einen Polizisten während einer Razzia in seinem Haus. Der Mann glaubte, dass die Eindringlinge rivalisierende Gangmitglieder seien, die ihn töten wollten und er sich somit in einer lebensbedrohlichen Situation befand. Er befand sich also in dem Glauben, es läge eine Notwehrlage vor. Auch der sofortige Einsatz einer tödlichen Waffe des Täters sei angesichts seiner Wahrnehmung unmittelbarer Gefahr gerechtfertigt gewesen. Der Rocker befand sich also in einem straffreien Erlaubnistatbestandsirrtum.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
- Notwehrlage
- Angriff
- Gegenwärtigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Notwehrhandlung
- Erforderlichkeit
- Gebotenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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