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Einführungsfall Strafverfolgungsverjährung

einfach
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7. Mai 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A bietet Bürgermeister B am 15.04.2010 Geld, damit B für die Stadt einen Vertrag mit As Firma schließt. Dies geschieht nach Zahlung am 30.04.2010. A wird am 20.04.2015 angeklagt und am 15.05.2015 wegen minder schweren Falles der Bestechung (§ 334 Abs. 1 S. 2 StGB) verurteilt.

Einordnung

Einführungsfall Strafverfolgungsverjährung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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