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Anforderungen an das Abhängen von Wahlplakaten („Hängt die Grünen“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ (P) hängt im Stadtgebiet der sächsischen Stadt Z grüne Wahlplakate mit der weithin lesbaren Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ auf. Darunter findet sich ein im Vorbeigehen kaum lesbarer Text. Zs Polizeibehörde verfügt gegenüber P, die Plakate im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt abzuhängen.
Einordnung
Anforderungen an das Abhängen von Wahlplakaten („Hängt die Grünen“)
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