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Auflösend bedingte Sicherungsübereignung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A möchte sich selbstständig machen. Hierfür gewährt ihr Bank B ein Darlehen. Zur Sicherung übereignet A am 10.05. ihren Laptop an B unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Darlehensrückzahlung, behält aber den Besitz. B veräußert den Laptop unter Abtretung des Herausgabeanspruchs am 12.06. der bösgläubigen K.
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Stellung des Erwerbers eines Grundstücks, nachdem er selbst beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung gestellt hat
K und V einigen sich darüber, dass K das Grundstück der V erwerben soll, und erklären am 14.03. die Auflassung, die Notarin N notariell beurkundet. Einen Tag später, am 15.03., stellt K beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung der Auflassung (§ 13 GBO).

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
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