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Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klageerhebung

Besonders examenstauglich 2. Examen
einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der in den USA lebende K erhält am 08.01.2015 einen Zahlungsbescheid der Behörde B, mit der Rechtsbehelfsbelehrung „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Klage beim Verwaltungsgericht G (inklusive Adresse) erhoben werden“. Ks Klage geht am 24.08.2015 bei Gericht ein.

Einordnung

Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klageerhebung

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