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Elektronische Klageerhebung – Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L erhält einen Widerspruchsbescheid mit Belehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung „schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“. L meint, die Belehrung sei unrichtig, weil die E-Mail-Adresse des Gerichts fehlt.
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Rechtsbehelfsbelehrung – Hinweis auf deutsche Sprache der Klage erforderlich?
Gegen den afghanischen Staatsangehörigen A ergeht ein Bescheid, mit dem sein Asylantrag abgelehnt wird. Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung enthält den Zusatz, dass eine dagegen gerichtete Klage „in deutscher Sprache abgefasst“ sein muss. Drei Wochen später erhebt A Klage.
Wiedereinsetzung – Fristversäumnis durch ungewöhnlich langen Postlauf
A klagt gegen einen abgelehnten Asylantrag. Die Klagefrist endet am 01.06. P, der Anwalt des A, gibt die Klageschrift am 30.05. zur Post, sie geht aber erst am 06.06. beim Verwaltungsgericht ein. Dieses hält die Klage für verfristet. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.