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Corona-Maßnahmen – Milderes Mittel statt Versammlungsverbot?

einfach
schwer88 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.

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