4,7(30.642 mal geöffnet in Jurafuchs)
Abwandlung: Abnahme entbehrlich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B möchte seine Mutter besuchen. Er beauftragt Taxifahrer U, ihn ohne Umwege zu dieser zu fahren. U will jedoch die Aussicht des Stadtparks genießen. U nimmt einen Umweg und verfährt sich dabei. B kommt deshalb mit einer Stunde Verspätung bei seiner Mutter an.
Einordnung
Abwandlung: Abnahme entbehrlich
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Werkvertrag – Zeitpunkt des Entstehens der Mängelrechte
B beauftragt W mit einer Fassadenerneuerung. W führt die Arbeiten aus. B nimmt die Arbeiten nicht ab. Er rügt Mängel und setzt eine Frist zur Mangelbeseitigung. W verneint die Mangelhaftigkeit. Ein Gutachter stellt fest, dass die Arbeiten mangelhaft waren. B begehrt von W einen Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung.
Ausnahme: Abnahme notwendig und nicht erfolgt - dennoch Anwendung der Gewährleistungsrechte (Minderung) (+)
B beauftragt U, die Wände seines Hauses zu streichen. Nachdem U fertig ist, verweigert B die Abnahme, weil U unsauber gearbeitet hat. B setzt U eine Frist zur Nachbesserung. U lässt diese verstreichen. B streicht kurzerhand selbst nach und möchte den Lohn des U mindern.