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Veräußerungskette
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E kauft ein Buch von S, welches S dem G gestohlen hat. Davon weiß E allerdings nichts. E gefällt das Buch wider Erwarten nicht. Sie (E) verkauft es weiter an die gutgläubige F. G verlangt von E Herausgabe des Veräußerungserlöses.
Einordnung
Veräußerungskette
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Bsp 5: Kein Abzug nach § 818 Abs. 3 BGB
E kauft ein Buch von S für €20, welches S dem G gestohlen hat. Davon weiß E allerdings nichts. E gefällt das Buch wider Erwarten nicht. Sie (E) verkauft es für €30 weiter an die gutgläubige F. G verlangt von E Herausgabe des Veräußerungserlöses.
mehr Veräußerungserlös als Wert des Gegenstands
S leiht sich Gs brandneue Spielkonsole. Diese ist €500 wert. S ist knapp bei Kasse und verkauft die Spielkonsole mit einigem Verhandlungsgeschick an die gutgläubige E für €700. G verlangt Herausgabe der €700 von S.