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Weitergabe von Examenslösungen – Strafbarkeit?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Referendar A muss das 2. Examen wiederholen. L ist Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt. L bietet A gegen Geld die Lösungen der anstehenden Klausuren an. A erbittet Bedenkzeit, ist später aber einverstanden. Er erhält die Lösungen und besteht das Examen mit 6,82 Punkten. Geld zahlte er nicht.
Einordnung
Vielleicht der Traum eines jeden Jurastudierenden: Die Lösungen zum Staatsexamen schon vorab bekommen. Das dies aber im Zweifel nicht gut endet, zeigt diese Entscheidung. Der Referatsleiter des Landesprüfungsamts macht sich mit der Weitergabe des Geheimnisverrats strafbar. Der Prüfungskandidat wegen Beihilfe hierzu.
Wie funktioniert Jurafuchs?
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