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Weitergabe von Examenslösungen – Strafbarkeit?

einfach
schwer82 % lösen richtig
26. Juli 2023
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration: L gibt A Lösungen für das Staatsexamen.

Referendar A muss das 2. Examen wiederholen. L ist Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt. L bietet A gegen Geld die Lösungen der anstehenden Klausuren an. A erbittet Bedenkzeit, ist später aber einverstanden. Er erhält die Lösungen und besteht das Examen mit 6,82 Punkten. Geld zahlte er nicht.

Einordnung

Vielleicht der Traum eines jeden Jurastudierenden: Die Lösungen zum Staatsexamen schon vorab bekommen. Das dies aber im Zweifel nicht gut endet, zeigt diese Entscheidung. Der Referatsleiter des Landesprüfungsamts macht sich mit der Weitergabe des Geheimnisverrats strafbar. Der Prüfungskandidat wegen Beihilfe hierzu.

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