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Prorogation 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die K-GmbH (Sitz: Bonn) schließt mit der B-AG (Sitz: Düsseldorf) einen Mietvertrag über Büroräume in Düsseldorf. K und B vereinbaren, dass etwaige Rechtsstreitigkeiten vor dem LG Köln stattfinden sollen. Die B-AG gerät mit € 7.000 in Verzug.
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Prorogation 2
Kaufmann K wohnt in Andernach und betreibt in Koblenz einen Laden für Fitnessgeräte. B aus Trier kauft dort ein Laufband für € 11.000. Im Kaufvertrag steht: „Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Andernach zuständig“. B zahlt den Kaufpreis trotz Mahnung nicht. K möchte Klage erheben.
Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.