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Baurechtlicher Schutz einer schönen Aussicht?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist Eigentümer eines Grundstücks, von dem aus er eine außergewöhnlich schöne Aussicht über den Rhein und das Rheintal hat. Nach dem neuen Bebauungsplan soll auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut werden, das ihm diese Sicht nehmen würde.
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Gebietsverträglichkeit einer Gastwirtschaft im allgemeinen Wohngebiet
Bauherrin B erhält eine Baugenehmigung für eine Gaststätte mit ca. 300 Plätzen, die von 9 Uhr bis 1 Uhr betrieben werden soll. Nachbarin N ist empört. Sie hält dies im allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) für unzulässig und beruft sich auf den „Gebietserhaltungsanspruch“.