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Bauplanungsrechtliche Privilegierung einer Flüchtlingsunterkunft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung einer privaten Flüchtlingsunterkunft. Westlich ihres Grundstücks schließt sich eine regellose und kleinteilige Bebauung an, östlich eine regelmäßige Bebauung mit Villen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Antrag wird abgelehnt.
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Zugangsbeschränkung für öffentliche Einrichtung – Bindung an Widmungszweck
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Bauplanungsrecht: Sexarbeit im Wohngebiet?
K hat in einem Wohnhaus drei Wohnungen angemietet. K will die Wohnungen wochenweise an selbstständige Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen vermieten, die die Wohnung zu festgelegten Öffnungszeiten für ihr Gewerbe nutzen können. Die zuständige Behörde lehnt Ks Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung ab.