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Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falsche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
Sachverhalt
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K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). Über den Funktionsumfang sprechen sie nicht. Nach Lieferung stellt K fest, dass die Spezialwaschprogramme aufgrund fehlerhafter Elektronik nicht funktionieren. Sie kann nur die Standard-Programme verwenden.

Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
V will sein bebautes Grundstück veräußern und beauftragt dafür die Maklerin M. Im Verkaufsexposé steht, das 1930 gebaute Haus sei komplett saniert und der Keller trocken und ohne Schäden. In Wahrheit hat der Keller Feuchtigkeitsschäden. K kauft das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag, in welchen das Exposé nicht aufgenommen wurde.