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Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug durch Private
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die G-GmbH ist mit der Durchführung des Vollzugs in einer hessischen Maßregelvollzugsklinik vertraglich beliehen. Dort ist B untergebracht, der bei einem seiner häufigen aggressiven Ausbrüche von zwei Pflegern nach § 5 Abs. 3 HessMVollzG gewaltsam in Einschluss genommen wird.
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