Jurafuchs

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Ladenangestellte, § 56 HGB

einfach
schwer87 % lösen richtig
8. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

S absolviert im Rahmen des Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. A hat in K‘s Geschäft durch S eine Couchgarnitur erworben. Als diese bei A ankommt, stellt sie erhebliche Mängel fest. Sie wendet sich an S und verlangt Rückabwicklung.

Einordnung

Ladenangestellte, § 56 HGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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