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Polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros – Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
An Bs Abgeordnetenbüro hängt während des türkischen Staatsbesuchs eine kleine Kurdistan-Flagge. Die Bundestagspolizei, die Bundestagspräsident S unterliegt, geht hinein und entfernt die Plakate, um Ausschreitungen zu verhindern. B ist empört und wendet sich an das BVerfG.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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