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Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A ist vor dem Landgericht angeklagt. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem Vordruck. Als die Berufsrichter unterschreiben, sind nur As Namen und das Aktenzeichen eingetragen. Geburtstag, Geburts- und Wohnort der A sowie Datum der Anklage fehlen und werden nachträglich von der Geschäftsstelle ergänzt.

Einordnung

Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

Wie funktioniert Jurafuchs?

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