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Fall zu § 180 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V war als Verwalterin der Immobilie des I zu Kündigungen von Mietverträgen bevollmächtigt. I hat den Verwaltungsvertrag jedoch inzwischen gekündigt. Trotzdem erklärt V Mieter M die Kündigung seines Mietvertrags. M erwidert nichts, obwohl er weiß, dass V nicht mehr Verwalterin ist.
Einordnung
Fall zu § 180 BGB
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