4,7(25.796 mal geöffnet in Jurafuchs)
Leistung erfüllungshalber - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K übergibt V zur Erfüllung einer Kaufpreisschuld (€ 1000) erfüllungshalber seinen gebrauchten Roller. V verkauft diesen an B für €1000 weiter. Später zeigt sich, dass der Roller von Anfang an mangelhaft war. B tritt berechtigt vom Vertrag zurück und gibt V den Roller zurück.
Einordnung
Leistung erfüllungshalber - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Corona-Maßnahmen – Milderes Mittel statt Versammlungsverbot?
A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.
Grundfall: Aufrechnung
A hat genug vom Sommer und kauft sich bei B ein neues Snowboard für €500. B schuldet A noch €500, weil A ihm den Garten gerichtet hat (§ 631 Abs. 1 BGB). A erklärt B, sie seien nun quitt.