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Aufenthaltsverbot für Fußball-Hooligan – Verhältnismäßigkeit

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8. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K ist Mitglied der Freiburger „Ultra-Szene“ und bei Spielen des SC Freiburg gewalttätig geworden. Strafrechtlich wurde er noch nicht verurteilt. Die Polizeibehörde erlässt ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für das Stadionumfeld an Heimspieltagen. K hält dies für rechtswidrig.

Einordnung

Aufenthaltsverbot für Hooligan

Wie funktioniert Jurafuchs?

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