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Aufstiegsverbot für Himmelslaternen per Polizeiverordnung – Ermächtigungsgrundlage

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Fluglaternen erhalten Auftrieb durch eine brennende Kerze. Sie sind während des Flugs wiederholt in Brand geraten und brennend abgestürzt. Die zuständige sächsische Landesbehörde verbietet generell das Steigenlassen von Fluglaternen durch Polizeiverordnung.

Einordnung

Aufstiegsverbot für Fluglaternen durch Polizeiverordnung

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer 2019Examenstreffer BaWü 2019

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