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Biodieselentscheidung: Deckungskauf (Schadensersatz statt der Leistung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft am 1.10. bei V 20.000 l Diesel. Am 15.10. verweigert V die Lieferung, da ihr Lieferant insolvent ist. K besteht auf die Lieferung. Gleichzeitig besorgt sie Ersatz bei H, wo der Diesel €5.000 mehr kostet. Am 31.10. liefert V nun doch. K will dennoch die Mehrkosten für den bei H gekauften Diesel ersetzt bekommen.
Einordnung
Biodieselentscheidung: Deckungskauf (Schadensersatz statt der Leistung)
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K ist Student der Universität F. Über ihn bzw. seine Tätigkeit als sog. „Pick-Up-Artist“ wird in einer vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) herausgegebenen Zeitschrift in Wort und Bild negativ berichtet. K klagt auf Unterlassung.