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Einordnung von Bericht in AStA–Zeitung unter öffentliches Recht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K ist Student der Universität F. Über ihn bzw. seine Tätigkeit als sog. „Pick-Up-Artist“ wird in einer vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) herausgegebenen Zeitschrift in Wort und Bild negativ berichtet. K klagt auf Unterlassung.
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Gleichbehandlung – Anspruch eines Mädchens auf Aufnahme in einen Knabenchor?
Die 11-jährige K, eine talentierte Sängerin, würde gerne im Knabenchor („Staats- und Domchor“) der staatlichen Hochschule (B) des Landes Berlin singen. B lehnt den Aufnahmeantrag der K ab. K sieht sich diskriminiert und in ihrem Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen und an staatlicher Förderung verletzt.
Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klageerhebung
Der in den USA lebende K erhält am 08.01.2015 einen Zahlungsbescheid der Behörde B, mit der Rechtsbehelfsbelehrung „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Klage beim Verwaltungsgericht G (inklusive Adresse) erhoben werden“. Ks Klage geht am 24.08.2015 bei Gericht ein.