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"normale Anweisungssituation"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A verkauft B (§ 433 BGB) einen Kühlschrank. Anschließend verkauft B dem C den Kühlschrank. Um die Lieferkette abzukürzen, weist B den A an, den Kühlschrank direkt an C zu liefern. A liefert direkt an C.
Einordnung
"normale Anweisungssituation"
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Abgekürzte Lieferung
C kauft von B eine Waschmaschine. Da B diese Waschmaschine selbst nicht vorrätig hat, kauft B diese von A. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern. Erst nach Lieferung bemerkt A, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und B nichtig ist. B ist mittlerweile insolvent.
Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
B hat einen Kühlschrank von C für €1000 gekauft. Da erinnert sich B, dass A ihr ohnehin noch €1000 aus Vertrag schuldet. B weist A an, die €1000 direkt an C zu schicken. Nachdem A dies erledigt hat, erfährt sie, dass der Vertrag mit B wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.