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Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat einen Kühlschrank von C für €1000 gekauft. Da erinnert sich B, dass A ihr ohnehin noch €1000 aus Vertrag schuldet. B weist A an, die €1000 direkt an C zu schicken. Nachdem A dies erledigt hat, erfährt sie, dass der Vertrag mit B wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.
Einordnung
Wirskame Weisung - Deckungsverhältnis unwirksam
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Wirksame Anweisung - Doppelmangel
A verkauft eine Waschmaschine an B. B verkauft diese an C. B weist A an, die Waschmaschine direkt an C zu liefern, was A auch tut. Später ficht A den Kaufvertrag mit B wirksam an. Zusätzlich stellt sich heraus, dass C geschäftsunfähig ist.
Fälschung (BGH NJW-RR 1990, 1200 (1201; NJW 1994, 2357, 2358)
Ehefrau E will alle Schulden ihres Mannes A begleichen. A schuldet C €1000. E reicht einen von ihr gefälschten Scheck bei As Bank B ein. Der Scheck weist den geschuldeten Betrag und A als Aussteller aus. B zahlt unwissend den ausgewiesenen Betrag an C und belastet das Konto des A.