Jurafuchs

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§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.

Einordnung

§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift

Wie funktioniert Jurafuchs?

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