4,8(25.218 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.
Einordnung
§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Anfängliche Schwarzgeldabrede
E ist Eigentümerin eines Grundstücks und möchte den Hof pflastern. Dazu beauftragt sie W. Die Bezahlung des Werklohns sollte bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Steuern erfolgen. W trägt eine viel zu dicke Sandschicht unter die Steine auf, sodass der Hof uneben wird.

§ 134 und Umgehungsgeschäfte
Wirtin W betreibt eine Kneipe in Köln. Ihre Gaststättenerlaubnis wird ihr aufgrund ihrer Alkoholsucht entzogen. W ist pfiffig und verkauft die Kneipe an ihren Freund F. F und W vereinbaren, dass W weiterhin Geschäftsführerin bleibt.