4,2(11.874 mal geöffnet in Jurafuchs)
Illegales Autorennen und Polizeiflucht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.
Einordnung
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Fälle von sog. „Polizeiflucht“ auch unter den neuen Straftatbestand des „illegalen Autorennens“ gem. § 315d StGB fallen können. Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung nach Motiven absurd wäre. Der Angeklagte war vor einer Polizeistreife geflohen, fuhr dabei über rote Ampeln und überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzung um bis zu 110 km/h. Hier sei die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, gegeben. Die risikobezogene Vergleichbarkeit mit sportlichen Wettkämpfen sei offensichtlich, auch wenn das Ziel des Wettbewerbs erfolgreiche Flucht statt bloßem Sieg sei.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Erforderlicher und ausdrücklicher Hinweis fehlt (§ 305 Abs. 2 BGB)
H kauft bei Verkäuferin V eine Waschmaschine für €800 Euro. V legt dem H einen Vertrag vor. Die Vorderseite enthält Angaben zum Modell und zum Preis der Maschine und das Unterschriftenfeld. Auf der Rückseite sind gesondert AGB Klauseln abgedruckt. H unterzeichnet das Formular.
§ 305 Abs. 2 BGB Ausdrücklicher Hinweis bei mündlichem Vertragsschluss
Die Waschmaschine von Student S ist kaputt. S ruft bei Handwerkerin H an und sie schließen am Telefon einen Werkvertrag zur Reparatur. H erklärt der S beim Vertragsschluss detailliert die AGB der Reparaturwerkstatt und S erklärt sich mit diesen einverstanden.