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Leistungs- und Schutzpflichten II (§ 241 I, II BGB)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Personenschützerin P hat sich vertraglich verpflichtet, die Sängerin S vor aufdringlichen Fans zu schützen. Während dieser Tätigkeit erfährt sie Details über das Privatleben der S. Nachdem sie diese Details an die Presse weitergibt, verlangt S diesbezüglich Schadensersatz.

Einordnung

Leistungs- und Schutzpflichten II (§ 241 I, II BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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