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Staatsneutralität – Merkels Äußerungen zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl

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9. Mai 2023
29 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration zum Fall zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen (BVerfG, Urt. v. 15.06.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20): Bundeskanzlerin und CDU-Politikerin Angela Merkel äußert sich daraufhin in einer Pressekonferenz negativ über die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen.

In Thüringen wählt die CDU mithilfe der Stimmen der AfD (A) den FDP-Mann Kemmerich zum Ministerpräsidenten. Bundeskanzlerin und CDU-Politikerin Angela Merkel (M) äußert sich daraufhin in einer Pressekonferenz negativ über diesen Vorgang. Ihre Äußerung wird auf den Internetseiten der Bundesregierung verbreitet.

Einordnung

Nach der thüringischen Landtagswahl 2020 lässt sich der FDP-Politiker Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten wählen. Die damalige Bundeskanzlerin erklärte bei einer Pressekonferenz, dass diese Wahl unverzeihlich sei, rückgängig gemacht werden müsse und dass eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD nicht in Frage komme. Die AfD sieht sich durch die Äußerungen in ihren Rechten verletzt und leitet deshalb ein Organstreitverfahren ein. Das Verfahren behandelt wichtige Rechtsfragen des Staatsorganisationsrechts. In seinem Urteil von 2022 setzt das Bundesverfassungsgericht sich auseinander mit dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG. Zentrale Frage ist, unter welchen Umständen Äußerungen von Staatsorganen – wie der Bundeskanzlerin – in Bezug auf andere politische Parteien vereinbar sind, mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot und dem Sachlichkeitsgebot.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

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