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Abwandlung: Abnahme liegt nicht vor, deshalb Mängelgewährleistung nicht eröffnet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B spielt passioniert GTA. Aus Frust über eine Niederlage beschädigt sie ihre Playstation. B bringt sie zur Reparatur zu U. Als U fertig ist, holt B die Playstation zum Testen ab, ohne den Lohn zu bezahlen. Zu Hause probiert sie die Playstation aus und stellt einen Wackelkontakt fest.
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Abwandlung: Abnahme entbehrlich
B möchte seine Mutter besuchen. Er beauftragt Taxifahrer U, ihn ohne Umwege zu dieser zu fahren. U will jedoch die Aussicht des Stadtparks genießen. U nimmt einen Umweg und verfährt sich dabei. B kommt deshalb mit einer Stunde Verspätung bei seiner Mutter an.
Ausnahme: Abnahme notwendig und nicht erfolgt - dennoch Anwendung der Gewährleistungsrechte (Minderung) (+)
B beauftragt U, die Wände seines Hauses zu streichen. Nachdem U fertig ist, verweigert B die Abnahme, weil U unsauber gearbeitet hat. B setzt U eine Frist zur Nachbesserung. U lässt diese verstreichen. B streicht kurzerhand selbst nach und möchte den Lohn des U mindern.