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Konkurrenzen zwischen Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer85 % lösen richtig
13. Juni 2023
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration: O sieht, dass in ihr Haus eingebrochen wurde. Das Fenster ist beschädigt, der Schmuck auf ihrer Schmuckschatulle fehlt.

T möchte im privat genutzten Haus der O Wertgegenstände entwenden. Zum Betreten des Hauses hebelt er ein Fenster auf, wodurch ein Sachschaden in Höhe von €7.400 entsteht. Anschließend nimmt er O's Schmuck im Wert von €2.000 mit und macht sich aus dem Staub.

Einordnung

In diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH nun von der Auffassung, dass die Sachbeschädigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz (hier Konsumtion) als üblicherweise mitverwirklichte Straftat, deren Unrechtsgehalt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl mit umfasst ist, zurücktritt. Eine Einbruchstat gehe nicht typischerweise mit einer Sachbeschädigung einher. Auch erschöpft sich nicht das Unrecht einer Sachbeschädigung in einer Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die geschützten Rechtsgüter und Rechtsgutsträger sind häufig nicht identisch. Beide Taten stünden vielmehr in Tateinheit zueinander.

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