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Strafverfolgung trotz Rückwirkungsverbots? („Mauerschützen-Entscheidung“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Beschwerdeführer waren an der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze beteiligt. Obwohl die Tötungen nach dem Recht der DDR zulässig waren, wurden sie nach der Wiedervereinigung für diese strafrechtlich verurteilt.
Einordnung
Strafverfolgung trotz Rückwirkungsverbots? („Mauerschützen-Entscheidung“)
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