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Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B lässt sich in seinem Badezimmer von U neue Fliesen verlegen. Er möchte zudem eine Fußbodenheizung, die sich morgens automatisch einschaltet. Nach Abnahme bemerkt B, dass dies nur manuell funktioniert. Eine Reparatur ist nur möglich, wenn der gesamte Boden erneut verlegt würde.
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Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Grundfall
Die BMX-begeisterte B möchte ihre defekten Fahrradlichter in der Werkstatt der U reparieren lassen. Erst nach der Abnahme des Rads bemerkt B, dass die Lichter nach wie vor nicht funktionieren. B setzt U eine Frist von 14 Tagen, welche erfolglos abläuft.
Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB) - nicht erfüllt
B beauftragt U, für sie ein Haus zu bauen. Nach der Abnahme zieht B ein und stellt fest, dass wegen eines Fehlers des U Feuchtigkeit in die Wände zieht und Schimmel entsteht. Sie bittet U, dieses Problem zu beheben. U weigert sich, weil dies nur mit sehr hohen Kosten möglich wäre.