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Unwirksamkeit der Sicherungsabrede bei der Bürgschaft, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K will von V für €2000 eine Katze kaufen. K möchte in Raten zahlen, wofür V eine Sicherung verlangt. Ks Freundin B verbürgt sich formgerecht für K. Als K seine Raten nicht zahlt, begleicht B die restlichen Raten. Als B erfährt, dass die Sicherungsabrede zwischen K und V gegen AGB-Recht verstößt, will B ihr Geld von V zurück.
Einordnung
Unwirksamkeit der Sicherungsabrede bei der Bürgschaft, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist
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