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Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Um einen Feinkostladen zu eröffnen, möchte S ein Darlehen (€100.000) bei G aufnehmen. G verlangt hierzu aus eigensüchtigen Gründen, dass S ihm ihr Segelboot (realisierbarer Wert bei Vertragsschluss: €500.000) zur Sicherheit übereigne. Der Besitz verbleibt bei S. S kann das Darlehen nicht tilgen.
Einordnung
Fehleridentität zwischen Sicherungsabrede und dinglicher Einigung bezüglich der Realsicherheit
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