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Befreiung von einer Verbindlichkeit (Erlass)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V und K schließen einen Kaufvertrag. Später erlässt V dem K die Kaufpreiszahlung.
Einordnung
Befreiung von einer Verbindlichkeit (Erlass)
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Lediglich persönlicher Vorteil
A behauptet öffentlich, der B wolle ihn schädigen. Nach Androhung rechtlicher Schritte gibt A auf Forderung des B eine Ehrenerklärung ab, dass er die Behauptung zurücknehme.
Sachbefugnis: Kläger ist Vollstreckungsschuldner und Beklagter ist Vollstreckungsgläubiger
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.000. Er lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Anschließend tritt er die Forderung an D ab. S weiß von der Abtretung nichts und zahlt an G, der noch im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung ist. G und D kündigen gegenüber S an, vollstrecken zu wollen.