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Art. 3 GG bei geschlechterdifferenzierten Eintrittspreisen im kommunalen Schwimmbad

einfach
schwer78 % lösen richtig
8. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Fremdenverkehrsverband des Landkreises B betreibt über die eigene B-GmbH ein Schwimmbad. Einwohner von B zahlen günstigere Eintrittspreise als auswärtige Besucher. A ist aus seinem Wohnort im nahen Österreich zum Schwimmen gekommen und muss den höheren Eintrittspreis zahlen.

Einordnung

Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer 2017Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2017Examenstreffer NRW 2017Examenstreffer Hessen 2022Examenstreffer Thüringen 2022

Wie funktioniert Jurafuchs?

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