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Ersatz von Leasingraten („Dieselskandal")
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K least bei V einen Pkw (Gesamtlaufleistung: 300.000km), den V gezielt mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen hat. K zahlt 36 Leasingraten à €500 an V. Anschließend kauft K von V für €3.000 den Pkw bei einem Kilometerstand von 150.000km und fährt ihn weitere 50.000km.
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Ersatz von Finanzierungskosten („Diesel-Skandal“)
K kauft von T für €18.000 einen gebrauchten VW Bulli. Dieser ist vom „Dieselskandal“ betroffen und hat eine Restlaufleistung von 200.000km. Den Kaufpreis finanziert K über ein Darlehen bei der X-Bank in gleicher Höhe, das sie nebst Zinsen in Höhe von €3.000 vollständig zurückzahlt.
Feststellungsklage bei Schadensersatz – Vorrang der Leistungsklage? („Dieselskandal“)
K hat einen vom Dieselskandal betroffenen VW gekauft. Ein Softwareupdate zur Mangelbehebung lehnt K bisher ab, weil sie Folgeschäden am Fahrzeug befürchtet. Stattdessen klagt K auf Feststellung einer Ersatzpflicht VWs für alle (künftigen) Schäden „aus der Fahrzeugmanipulation“.