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Feststellungsklage bei Schadensersatz – Vorrang der Leistungsklage? („Dieselskandal“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K hat einen vom Dieselskandal betroffenen VW gekauft. Ein Softwareupdate zur Mangelbehebung lehnt K bisher ab, weil sie Folgeschäden am Fahrzeug befürchtet. Stattdessen klagt K auf Feststellung einer Ersatzpflicht VWs für alle (künftigen) Schäden „aus der Fahrzeugmanipulation“.
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Schadensersatz nach Weiterverkauf des Fahrzeugs („Dieselskandal“)
K kauft 2014 bei H einen VW Golf für 20.000 €. 2015 erfährt K, dass der Golf vom „Dieselskandal“ betroffen ist, und verklagt VW auf Erstattung des Kaufpreises. Noch im Prozess verkauft K den Golf für angemessene 5.000 € an D. Zu diesem Zeitpunkt hat er aus dem Golf Nutzungen im Wert von 10.000 € gezogen.
Ersatz von Finanzierungskosten („Diesel-Skandal“)
K kauft von T für €18.000 einen gebrauchten VW Bulli. Dieser ist vom „Dieselskandal“ betroffen und hat eine Restlaufleistung von 200.000km. Den Kaufpreis finanziert K über ein Darlehen bei der X-Bank in gleicher Höhe, das sie nebst Zinsen in Höhe von €3.000 vollständig zurückzahlt.