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Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von V ein Auto. Laut Hersteller-Prospekt hat das Auto ein Smart-Key-System. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass Bahnleitungen und Mobilfunkmasten die Verbindung stören. K kann dann das Auto nur mit dem Notschlüssel öffnen.
Einordnung
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
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