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Voraussetzungen und Umfang von Schadensersatzansprüchen im „Dieselskandal“

Diesel-Abgasskandal
einfach
schwer84 % lösen richtig
9. Mai 2023
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration zur Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall"(BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19): K erwirbt 2014 einen VW Sharan von einem Gebrauchtwagenhändler. Der Sharan ist mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet.

K erwirbt 2014 einen VW Sharan von einem Gebrauchtwagenhändler. Der Sharan ist mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet, durch die das Kraftfahrt-Bundesamt über den Schadstoffausstoß getäuscht werden sollte, um Kosten zu sparen. Nach Aufdeckung des Dieselskandals lässt K das Softwareupdate durchführen und fordert VW zur Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos auf.

Einordnung

Der sog. „Dieselskandal“ setzte im ganzen Bundesgebiet eine wahre Klageflut gegen den Autohersteller VW in Gang. Hintergrund der Klagen war der Umstand, dass VW in zahlreichen Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut hatte, die über den tatsächlichen Umfang des Schadstoffausstoßes hinwegtäuschen sollten. In der vorliegenden Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu den Ansprüchen der Käufer. Dabei stellte er klar, dass es sich bei der Verwendung der Manipulationssoftware um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer handele. Hierdurch war endlich höchstrichterlich geklärt, dass den Käufern nicht nur Mängelgewährleistungsansprüche gegen die Verkäufer zustehen, sondern auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch (§ 826 BGB) direkt gegen den Hersteller VW.

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