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Streitgenossenschaft von Händler und Hersteller? („Diesel-Abgasskandal“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K hat von Händler V einen Pkw des Herstellers VW gekauft. Der Pkw verbraucht mehr Treibstoff, als VW beworben hat. Die Abgaseinrichtung ist manipuliert. K möchte in einem Prozess gegen V und gegen VW deliktische Ansprüche geltend machen, um sich vom Kaufvertrag zu lösen.
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Fall zur Ersatzpflicht der Vorverkaufsstelle bei pandemiebedingt abgesagtem Konzert (BGH, Urt. v. 13.7.2022 – VIII ZR 317/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob bei einem pandemiebedingt abgesagtem Konzert eine Ersatzpflicht der Vorverkaufsstelle bestehe oder nicht. Der BGH verneinte eine Ersatzpflicht nach § 313 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Festhalten am Vertrag sei schon deshalb nicht unzumutbar, weil die Veranstalterin (V) bereit war, für die Absage der Veranstaltung einzustehen. K erhielt als Ersatz für die ausgefallene Veranstaltung einen Wertgutscheine . Für K habe damit eine ihm zumutbare Möglichkeit der vollständigen Entschädigung für den Ausfall der Veranstaltung bestanden. Der Gutschein stellte eine vollständige Kompensation dar, da nach dem 31.12.2021 die Auszahlung verlangt werden konnte (ARt. 240 § 5 Abs. 5 Nr. 2 EGBGB).
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